
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 07 Gewährleistung
08.09.2010 - 18:58 Uhr
§ 07 Gewährleistung
- Mangelhafte Lieferungen/Leistungen werden innerhalb der Frist (6 Monate), die mit Datum der Lieferung/Abnahme beginnt, ausgebessert oder ausgetauscht.
- NetworkSEC Peter Ohm behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden einen korrigierten Releasestand (die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Der Kunde hat die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umzusetzen und die geltenden Unterrichtungspflichten einzuhalten.
- Unter ungünstigen Umständen können Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen von der vereinbarten Funktionsweise, soweit diese die Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen.
- Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
- Auffällige Mängel sind binnen 10 Werktagen nach der Lieferung zu melden. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
- Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert zu dokumentieren (z.B. durch Fehlerprotokolle) und NetworkSEC Peter Ohm zu melden.