
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 05 Abnahme
08.09.2010 - 19:45 Uhr
§ 05 Abnahme
- Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von NetworkSEC Peter Ohm unverzüglich abzunehmen, sobald ihm die Abnahmemöglichkeit mitgeteilt wurde.
- Dem Kunden bleiben 14 Tage, die es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlauben, wesentliche Fehler zu erkennen und Nachbesserung zu verlangen.
- Die Leistungen von NetworkSEC Peter Ohm gelten als abgenommen, wenn die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt wurde.
- Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.