
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 02 Leistungsumfang
08.09.2010 - 18:54 Uhr
§ 02 Leistungsumfang
- NetworkSEC Peter Ohm erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Über die Auslieferung und Installation hinausgehende Einweisungen und Schulungen gehören nur zu den Leistungspflichten von NetworkSEC Peter Ohm, wenn diese explizit vereinbart wurden.
- Änderungs- und Erweiterungswünsche muss NetworkSEC Peter Ohm berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
- Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann NetworkSEC Peter Ohm dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für Prüfungen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit NetworkSEC Peter Ohm schriftlich darauf hingewiesen hat.
- NetworkSEC Peter Ohm ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.